Los 422
H. Institoris, Malleus maleficarum. Nürnberg 17.I.1496.
Schätzpreis
€ 15.000
Ausrufpreis
€ 10.000
Zuschlag
€ 17.000
Los:
422
Kategorie:
Alte Drucke bis 1600
Künstler*in:
Henricus Institoris
Institoris, Henricus: Malleus maleficarum. Nürnberg: Anton Koberger, 17. Januar 1496. 21,5 x 15,5 cm. 6 nn., 153 röm. num. Bll., 1 w. Bl. (Lagen A-V⁸). Zweispaltiger Druck (Vorstücke einspaltig) zu 43 Zeilen. Gotische Typen. Satzspiegel: 16 x 10,3 cm. Mit Initialspatien. Holzdeckelband mit blindgepr. Lederrücken über zwei Bünden und Messingschließe.
(Rücken restauriert. Deckel wurmstichig. Titel mit fachmännisch angesetztem Eckabriss, mit ergänzten Fehlstellen im Außen- und Unterrand, wurmstichig und staubfleckig. Fol. A² mit restaurierten Wurmspuren und Eckergänzung; ein Besitzvermerk im Oberrand nicht mehr zu identifizieren. Die Lagen A bis F, fol. I¹ bis I⁷ sowie L⁸ und M¹ mit Wurmspuren im Unterrand, fol. N⁸ und Lage Q mit Wurmspur im Oberrand. Fol. I⁸ bis L⁷ mit geschlossenen Wurmspuren im Unterrand. Lage S im Außenrand, Lage V im Oberrand etwas wasserfleckig. Lage V stärker wurmstichig. Mit wenigen Marginalien von alter Hand in brauner Tinte. Stellenweise gering altersfleckig.)
GW M12473. BSB-Ink I-229. Collijn, Uppsala, 751. Collijn, Stockholm, 993. Hain 9246. Finger, Düsseldorf, 572. Goff I-168. Polain 2126. - Zweite Koberger-Ausgabe des berühmten ‚Hexenhammers‘, eines der verhängnisvollsten Bücher der Weltliteratur. - Mit der Verteidigung des Werkes durch den Autor (Apologia auctoris), der das Hexenunwesen betreffenden Bulle ‚Summis desiderantes affectibus‘ (Rom, 5. Dezember 1484) von Papst Innozenz VIII. sowie der Approbation durch Professoren der Kölner theologischen Fakultät vom 19. Mai 1487. - Das Werk wurde erstmalig 1486 in Speyer in Druck gegeben. Der Dominikanerpriester Heinrich Kramer (lat. Henricus Institor) gilt nach gegenwärtigem Forschungsstand als alleiniger Verfasser. Die meisten Indizien sprechen gegen eine Mitarbeit Jakob Sprengers, welcher seit der 1519 in Nürnberg bei Friedrich Peypus erschienenen Ausgabe als Autor auf dem Titel genannt wird. - Nachdem Kramer 1478 zum Ketzerinquisitor („heretice pravitatis inquistor“) für die Provinz Alemania superior ernannt wurde, führte er zwischen 1481 und 1486 eine Reihe von Hexenprozessen in den Diözesen Basel, Straßburg und Konstanz. Mit der im Dezember 1484 von Papst Innozenz VIII. erlassenen Hexenbulle, die den Beginn der systematischen Hexenverfolgung in Europa markiert und dem Druck vorangestellt ist, erlangte er weitere Vollmachten als Inquisitor. Nachdem trotz dieser Maßnahmen zwischen 1485 und 1486 ein großangelegter Hexenprozess in Innsbruck vor allem aufgrund von Widerständen gescheitert war und Kramer wegen seiner Praxis als Inquisitor aus dem Bistum Brixen ausgewiesen wurde, verfasste er sein berüchtigtes Hauptwerk.
Der ‚Malleus maleficarum‘, dem man bei den frühen Drucken an vielen Stellen noch anmerkt, dass er in Eile entstand, ist inhaltlich ein kasuistischer Kommentar, welcher den Rang eines kirchlichen ‚Hexengesetzbuches‘ für den Strafrichter annahm. Als Quellen dienten u. a. das Alte Testament, Kirchenväter und klassische sowie scholastische Autoritäten wie Thomas von Aquin und Bonaventura. Kramer ließ sich dabei vor allem von den Werken ‚Directorium inquisitorum‘ (1376) des spanischen Großinquisitors Nicolaus Eymericus und von Johannes Niders ‚Formicarius‘ (1437) beeinflussen. - Der Autor fokussiert in seinem Werk erstmals Frauen als primäre Verdächtige und geht dabei von einer nahezu durchgängigen Verderbtheit des weiblichen Geschlechts aus. Um die Schuldigen zu erkennen, zu inhaftieren und zu bestrafen, wird in drei Abschnitten die Anleitung zum Verfahren geliefert. Der erste Teil des ‚Hexenhammers‘ behandelt mit der Macht der Dämonen und der Zulassung Gottes (permissio Dei) den Ursprung der Hexerei. Bei dem zweiten, sehr umfangreichen Teil, der den Mittelpunkt der Hexereibeschuldigungen bildet, handelt es sich um eine Beschreibung der bereits in der Carolina definierten Schadenszauber. Im dritten Teil liegt der Fokus auf der juristischen Bekämpfung der Hexen. Ein Hauptziel des Autors war dabei die Verlagerung der juristischen Verurteilung der Hexen von der Inquisition auf die bischöfliche, aber vor allem auf die weltliche Gerichtbarkeit, wobei das zentrale Instrument der Wahrheitsfindung die Folter darstellte.
(Rücken restauriert. Deckel wurmstichig. Titel mit fachmännisch angesetztem Eckabriss, mit ergänzten Fehlstellen im Außen- und Unterrand, wurmstichig und staubfleckig. Fol. A² mit restaurierten Wurmspuren und Eckergänzung; ein Besitzvermerk im Oberrand nicht mehr zu identifizieren. Die Lagen A bis F, fol. I¹ bis I⁷ sowie L⁸ und M¹ mit Wurmspuren im Unterrand, fol. N⁸ und Lage Q mit Wurmspur im Oberrand. Fol. I⁸ bis L⁷ mit geschlossenen Wurmspuren im Unterrand. Lage S im Außenrand, Lage V im Oberrand etwas wasserfleckig. Lage V stärker wurmstichig. Mit wenigen Marginalien von alter Hand in brauner Tinte. Stellenweise gering altersfleckig.)
GW M12473. BSB-Ink I-229. Collijn, Uppsala, 751. Collijn, Stockholm, 993. Hain 9246. Finger, Düsseldorf, 572. Goff I-168. Polain 2126. - Zweite Koberger-Ausgabe des berühmten ‚Hexenhammers‘, eines der verhängnisvollsten Bücher der Weltliteratur. - Mit der Verteidigung des Werkes durch den Autor (Apologia auctoris), der das Hexenunwesen betreffenden Bulle ‚Summis desiderantes affectibus‘ (Rom, 5. Dezember 1484) von Papst Innozenz VIII. sowie der Approbation durch Professoren der Kölner theologischen Fakultät vom 19. Mai 1487. - Das Werk wurde erstmalig 1486 in Speyer in Druck gegeben. Der Dominikanerpriester Heinrich Kramer (lat. Henricus Institor) gilt nach gegenwärtigem Forschungsstand als alleiniger Verfasser. Die meisten Indizien sprechen gegen eine Mitarbeit Jakob Sprengers, welcher seit der 1519 in Nürnberg bei Friedrich Peypus erschienenen Ausgabe als Autor auf dem Titel genannt wird. - Nachdem Kramer 1478 zum Ketzerinquisitor („heretice pravitatis inquistor“) für die Provinz Alemania superior ernannt wurde, führte er zwischen 1481 und 1486 eine Reihe von Hexenprozessen in den Diözesen Basel, Straßburg und Konstanz. Mit der im Dezember 1484 von Papst Innozenz VIII. erlassenen Hexenbulle, die den Beginn der systematischen Hexenverfolgung in Europa markiert und dem Druck vorangestellt ist, erlangte er weitere Vollmachten als Inquisitor. Nachdem trotz dieser Maßnahmen zwischen 1485 und 1486 ein großangelegter Hexenprozess in Innsbruck vor allem aufgrund von Widerständen gescheitert war und Kramer wegen seiner Praxis als Inquisitor aus dem Bistum Brixen ausgewiesen wurde, verfasste er sein berüchtigtes Hauptwerk.
Der ‚Malleus maleficarum‘, dem man bei den frühen Drucken an vielen Stellen noch anmerkt, dass er in Eile entstand, ist inhaltlich ein kasuistischer Kommentar, welcher den Rang eines kirchlichen ‚Hexengesetzbuches‘ für den Strafrichter annahm. Als Quellen dienten u. a. das Alte Testament, Kirchenväter und klassische sowie scholastische Autoritäten wie Thomas von Aquin und Bonaventura. Kramer ließ sich dabei vor allem von den Werken ‚Directorium inquisitorum‘ (1376) des spanischen Großinquisitors Nicolaus Eymericus und von Johannes Niders ‚Formicarius‘ (1437) beeinflussen. - Der Autor fokussiert in seinem Werk erstmals Frauen als primäre Verdächtige und geht dabei von einer nahezu durchgängigen Verderbtheit des weiblichen Geschlechts aus. Um die Schuldigen zu erkennen, zu inhaftieren und zu bestrafen, wird in drei Abschnitten die Anleitung zum Verfahren geliefert. Der erste Teil des ‚Hexenhammers‘ behandelt mit der Macht der Dämonen und der Zulassung Gottes (permissio Dei) den Ursprung der Hexerei. Bei dem zweiten, sehr umfangreichen Teil, der den Mittelpunkt der Hexereibeschuldigungen bildet, handelt es sich um eine Beschreibung der bereits in der Carolina definierten Schadenszauber. Im dritten Teil liegt der Fokus auf der juristischen Bekämpfung der Hexen. Ein Hauptziel des Autors war dabei die Verlagerung der juristischen Verurteilung der Hexen von der Inquisition auf die bischöfliche, aber vor allem auf die weltliche Gerichtbarkeit, wobei das zentrale Instrument der Wahrheitsfindung die Folter darstellte.