Los 175

Reichsabschied. - Abschiedt der Römischen Königlichen Maiestat auff dem Reichstag zu Augspurg. 2 Tle. in 1 Bd. Mainz 1555.

Schätzpreis
€ 800
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€ 500
Los: 175
Kategorie: Alte Drucke bis 1600
Abschiedt der Römischen Königlichen Maiestat, und gemeiner Stendt, auff dem Reichßtag zu Augspurg, Anno Domini M. D. LV. auffgericht. Sampt, der Keyserlichen Maiestat Cammergerichts Ordnung ... 2 Tle. in 1 Bd. 29,4 x 19,6 cm. 2 nn. Bll., 51 num. Bll.; 12 Bll., 1 w. Bl., Bll. 5-163 (ohne Bl. 1-4 = Lage A), 1 w. Bl. Flexibles Pgt. mit hs. Rt.

((Einband knittrig und fleckig. Vorderer Umschlag mit Einriss, kleinerer Reparatur und hs. Deckeltext. Rückumschlag mit Fehlstellen und Defekten. Schwach wasserrandig. Stellenweise alters- und gebrauchsfleckig. Gering gebräunt.))

Reichsabschied. - Abschiedt der Römischen Königlichen Maiestat, und gemeiner Stendt, auff dem Reichßtag zu Augspurg, Anno Domini M. D. LV. auffgericht. Sampt, der Keyserlichen Maiestat Cammergerichts Ordnung ... 2 Tle. in 1 Bd. Mainz: F. Behem 1555. 29,4 x 19,6 cm. 2 nn. Bll., 51 num. Bll.; 12 Bll., 1 w. Bl., Bll. 5-163 (ohne Bll. 1-4 = Lage A), 1 w. Bl. Flexibles Pgt. mit hs. Rt.

(Einband knittrig und fleckig. Vorderer Umschlag mit Einriss, kleinerer Reparatur und hs. Deckeltext. Rückumschlag mit Fehlstellen und Defekten. Lage A fehlt [ =Anfang der Kammergerichtsordnung]. Schwach wasserrandig. Stellenweise alters- und gebrauchsfleckig. Gering gebräunt.)

VD16 R 801. - Am 25. September 1555 wurde auf dem Reichstag zu Augsburg der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen. Mit dem Friedenswerk erkannte das Reich die lutherische Konfession an, wie sie in der u. a. von Philipp Melanchthon verfassten Confessio Augustana dargelegt worden war. Damit wurden auf dem Augsburger Reichstag die jahrzehntelangen konfessionellen Auseinandersetzungen einer ersten Lösung zugeführt. Sowohl Kaiser Karl V. als auch die politische Funktionselite hatten erkannt, dass der fortwährende Versuch, den Protestantismus einzudämmen, weder politisch noch gesellschaftlich förderlich für das Reich sein würde. Die wichtigste Bestimmung des hier im Druck aus dem Jahr 1555 als Teil des Reichsabschiedes vorliegenden Religionsfriedens war die freie Wahl des Bekenntnisses, die in der Formel „cuius regio, eius religio“ ihren prominenten Niederschlag fand - der jeweilige Landesherr sollte fortan über die Konfessionszugehörigkeit der Untertanen in seinem Herrschaftsgebiet entscheiden. Reichsstädte, in denen zuvor beide Konfessionen nebeneinander ausgeübt wurden, sollten diese Praxis beibehalten dürfen. Obwohl die Augsburger Beschlüsse als Friedenswerk angelegt waren und einen Friedenszustand auch tatsächlich für einige Zeit gewährleisten konnten, institutionalisierte die konfessionelle Aufteilung der Territorien eine schleichende Entfremdung und Rivalität innerhalb des Reiches, die zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges beitrug und somit als eines der kriegstreibenden Elemente der defizitären frühneuzeitlichen Staatswerdung angesehen werden kann. - Mit eigenhändigem Besitzvermerk des Grafen Johann von Salm-Reifferscheidt.