Los 501
A. Frhr. v. Knigge, Benjamin Noldmann's Geschichte der Aufklärung in Abyssinien. 2 Bde. in 1. Göttingen 1791.
Schätzpreis
€ 600
Ausrufpreis
€ 400
Los:
501
Kategorie:
Literatur des 17. bis 19. Jahrhunderts
Künstler*in:
Adolph Freiherr von Knigge
Knigge, Adolph Freiherr von: Benjamin Noldmann's Geschichte der Aufklärung in Abyssinien, oder Nachricht von seinem und seines Herrn Vetters Aufenthalte an dem Hofe des großen Negus, oder Priesters Johannes. 2 in 1 Bd. Göttingen: Joh. Chr. Dieterich 1791. 16 x 9,7 cm. Mit 6 Kupfertafeln von Ernst Ludwig Riepenhausen nach Samuel Zimmer. 262; 300 SS. Pp. mit hs. Rt.
(Berieben und bestoßen. Ohne fliegendes Vorsatzbl. vorne, Titel mit hs. Eintrag. Etwas feucht- bzw. altersfleckig.)
Goed. IV/1, 616, 21. Hayn/Got. II 459 und V 392. Rümann 540. - Erste Ausgabe. - Der erste der großen politischen Romane Knigges, der mit dem ‚Wurmbrand' und dem ‚Schaafskopf' fortgesetzt wurde und weitere Höhepunkte finden sollte. Knigge führt dem Publikum durch die Darstellung fremder Länder die eigenen unzulänglichen politischen Verhältnisse vor Augen. Knigge prangert jedoch nicht nur den Despotismus der Fürsten und den Untertanengeist der Beamten, Höflinge und Priester an, sondern er bringt im 17. Kapitel konstruktiv einen „Entwurf einer neuen Staatsverfassung“ nebst „richtigen allgemeinen Begriffen von bürgerlicher Freiheit und Gesetzgebung“.
(Berieben und bestoßen. Ohne fliegendes Vorsatzbl. vorne, Titel mit hs. Eintrag. Etwas feucht- bzw. altersfleckig.)
Goed. IV/1, 616, 21. Hayn/Got. II 459 und V 392. Rümann 540. - Erste Ausgabe. - Der erste der großen politischen Romane Knigges, der mit dem ‚Wurmbrand' und dem ‚Schaafskopf' fortgesetzt wurde und weitere Höhepunkte finden sollte. Knigge führt dem Publikum durch die Darstellung fremder Länder die eigenen unzulänglichen politischen Verhältnisse vor Augen. Knigge prangert jedoch nicht nur den Despotismus der Fürsten und den Untertanengeist der Beamten, Höflinge und Priester an, sondern er bringt im 17. Kapitel konstruktiv einen „Entwurf einer neuen Staatsverfassung“ nebst „richtigen allgemeinen Begriffen von bürgerlicher Freiheit und Gesetzgebung“.