Los 228
Pilsener Revers. 3 Manuskripte. 12.I.1634, 20.II.1634 und 19.II.1634.
Schätzpreis
€ 80.000
Ausrufpreis
€ 50.000
Zuschlag
€ 60.000
Los:
228
Kategorie:
Manuskripte und Autographen
WALLENSTEINS LETZTE HOFFNUNG - DIE PILSENER SCHLÜSSE VON 1634 IN DEN ORIGINALHANDSCHRIFTEN
3 bedeutende Manuskripte zum Dreißigjährigen Krieg in den Originalhandschriften aus der Reichsgräflich Schaffgotschen Majoratsbibliothek zu Warmbrunn.
1) Handschrift I. Der erste Pilsener Treueeid. Mit den eigenhändigen Unterschriften von 49 Offizieren Wallensteins. Pilsen, 12. Januar 1634. 3 Doppelblätter (5 beschriebene Seiten). Mit papiergedecktem Siegel des Feldmarschalls Christian von Ilow über Seidenschnur. Auf dem letzten beschriebenen Blatt verso die Stempel „Reichsgräfl. Schaffgotsch'sche Majoratsbibliothek zu Warmbrunn“ und „Standesherrl. Cameralamt zu Hermsdorf U. K.“ sowie Signaturvermerk („Urkunde Fach 45 No. 62“). 32 x 20,2 cm.
(Die rote Farbe der Seidenschnur verblasst bzw. berieben. Rostspuren in der Mitte des Schriftspiegels mit geringem Buchstaben- bzw. Wortverlust. Papierdurchbrüche in beiden horizontalen Falzen. Die Doppelblätter im Mittelfalz fragil und teils getrennt. Die Ränder mit kleinen Einrissen bzw. Fehlstellen. Papierbedingt gebräunt bzw. braunfleckig.)
Der berühmte erste „Pilsener Revers“ mit dem persönlichen Treuegelöbnis der in Pilsen anwesenden Offiziere Wallensteins: „Zuewießen, hiemiet undt inn Crafft dieses, Demnach wier hierunter beschriebene sametliche General Officirer, Obriste, undt andere der Regiemendter Commandanten, Gewieße nach richtung bekemben, Waß gestalt den durchlauchtiegen Hochgebornen Fürst undt Herr, Herr Albrecht Herzog zue Mechelburg Friedtland Saagan, undt Großglogau p. wegen vielfaltieg empfangenen Disgusti Ihro zuegezogenen hochschmertzlichen Injurien undt wieder sie angestellten gefehrlichen machinationen, sowohl verwegenten notwendigen unentpörlichen unterhaltung der Armada, die Waffen zue Quittieren, undt sich zue rettiriren, gentzlich entschloßen, Undt aber wier in erwegung daß durch solche Ihr Fürstl. Gn. vorhabende Resignation nicht allein Ihr Kay. Mat. dienst das Bonum Publicum, undt die Khay. Armaden, Leiden Ja gar unfeilbar zue grundt gehen, Besondern wier auch sembtlich, undt ein ieglicher innsonderheit, Alß die wier Unßer ainzige hoffnung, genedigen erkandtnüs unseren getreuen dienste, iederzeit zue Ihr Fürstl. Gn. gesetzet, auf deroselben Fürstl. Parola, inn Hoffnung kunftigeren Recompens undt ergötzligkeit, All unßer vermögen, zuesambt unserem leben treuherzig dargestrecket., Wan wier dergestalt Ihr Fürstl. Gn. Patrocinii, undt allzeit verspürter gnediger versorg, beraubet werden solten, in aüseriste Ruin undt verderben gerahten würden, Deßen Unß auch kein Anderer Hoffnung machen dörfften [...] Alß thuen wier auch hingegen unß sambtlich undt ein ieglicher innsonderheit Crefftigster bestendigster Form, Rechtens, undt an stadt eines Corperlichen Aydts hiemit verpflichten, bey hochgedachter Ihr Fürstl. Gn. diesfalß Erbar undt getreü zuehalten, auf kainerlei weiß, von deroselben Unß zue Separiren, zue trennen noch trennen zue Laßen, Besondern alles das selbe, so zue Ihrer undt der armada Conservation geraichet, nebenst Ihr Fürstl. Gn. Eüßersten mögligkeit zu befordern, Undt Bey, Nebenst, undt für Dieselbe, alles unßere Bies den Lezten blutstropffen ungesparten aufzuesezen, Wie wier dan auch, Imfahl einer oder ander unßers mittelß diesem zue wieder handeln, Unndt sich absondern wolte, sambtlich undt ein ieder inn sonderheit, den oder dieselbe, wie treuloße Aydts vergeßene Leütt zuverfolgen undt an deßen haab undt güettern, Leib undt Leben unß zu rechnen, schuldig undt verbunden sein sollen undt wollen, Solches alles Erbar undt ohn alle gefehrde aufrichtieg zue halten haben wie zue mehrer bestettigung dieses Eygenhandlich unterschrieben undt besiegelt [...]“. Es folgen die Unterschriften der 49 Offiziere und Vertrauten Wallensteins.
Diese wohl von Wallensteins Sekretär und Christian von Ilow niedergeschriebene Ergebenheitsbekundung der Offiziere wurde in Wien als letzter Beweis für Wallensteins Verrat am Kaiser angesehen. Nur 12 Tage später wurde der Generalissimus per Dekret abgesetzt. Zu den Unterzeichnern zählten auch Ottavio Piccolomini, der im Hintergrund bereits an Wallensteins Absetzung arbeitete, sowie mit Butler und Gordon zwei der späteren Mörder Wallensteins.
2) Handschrift II. Protokoll der „Vota“ von 32 bei Christian von Ilow zusammengekommenen Offizieren. Nicht identifzierte Schreiberhand. Ohne Unterschriften. Pilsen, 19. Februar 1634. 2 Doppelblätter (7 beschriebene Seiten). 32 x 20 cm.
(Am rechten Rand ein ca. 2 cm langer Einriss. Mittelfalz brüchig. Randläsuren. Papierbedingt gebräunt. Im Unterrand leicht fingerfleckig. Vereinzelt Rostspuren. Von alter Hand im Oberrand in Bleistift foliiert.)
Am 19. Februar 1634 erklärte Wallenstein seine Treue gegenüber dem Kaiser, um den Eindruck zu entkräften, der Revers vom 12. Januar sei gegen Kaiser Ferdinand II. gerichtet. Das Protokoll der bei Christian von Ilow zusammengekommenen Offiziere hält die Reaktionen auf Wallensteins Erklärung fest und drückt deren Unterstützung für Wallensteins Treueerklärung gegenüber Kaiser und Reich aus. So ließ der Obrist Walter Butler etwa folgendes Votum notieren: „Weihln er siehet, daß Ihre Fürstlichen Gnaden nichts suchen, alß zue dinst der Römischen Kayserlichen Mayestät die Conservirung der Armada undt Contentirung der Soldatesca, alß verobligiret er sich, nebst andern Cavagliern bey Ihren Fürstlichen Gnaden zu leben und zu sterben“. Auch Wallensteins enger Vertrauter, sein Schwager Adam Erdmann Graf von Trčka, „versprichtt vor sich undt vor alle die seinige, leib undt leben bey Ihren Fürstlichen Gnaden herrn Generalissimo aufzusezen“.
3) Handschrift III. Der zweite Pilsener Treueeid. Mit den eigenhändigen Unterschriften von Albrecht von Wallenstein und 32 seiner Offiziere. Pilsen, 20. Februar 1634. 3 lose Blatt (5 beschriebene Seiten) und 1 weißes Blatt (Umschlag). Auf dem letzten beschriebenen Blatt verso mit Stempel der Schaffgotschen Majoratsbibliothek und des standesherrlichen Kameralamtes zu Hermsdorf. 32 x 19,6 cm.
(Randläsuren. Gebräunt und etwas braunfleckig.)
Der zweite Pilsener Revers wurde am Tag nach Wallensteins Erklärung gegenüber dem Kaiser und den informellen Erklärungen, die in Handschrift II überliefert sind, aufgesetzt. In diesem offiziellen, für den Wiener Hof bestimmten Schreiben erklären Wallenstein und die an seiner Seite verbliebenen Offiziere ihre Treue zu Kaiser, Reich und zum Katholizismus: „[...] wie dan auch wier sambtlich undt ein yeder in sonderheit bey mehr hochgedachter Ihrer Fürstl. g. trew., Erbar undt Redlich biß auf den letzten blutstropfen zuhalten, undt von derselben auf keinerley weyse Unß zu separiren, noch separiren zulaßen Unß hingegen verbündtlich gemacht, gestalt solches offtbesagter schluß mit mehrem außwaiset. Ob nun zwar man keines weges vermeint, daß sothaner schluß weder von einem noch dem andern teil, weder in universali noch in particulari, ungleich solte aufgenomben, oder in andern verstandt alß Er gemeint, torquirt werden; So vernimbt man demnach daß etzliche hievon ubel reden, und so gar, ob solches wieder Ihr Kay. Mt. undt Dero Hoheit oder die religion angesehen, fälschlich außgeben, undt dardurch allerhandt diffidentzen anzustimmen ihnen unterstehen wollen; Man aber es mit sothanen schluß eine solche meinung auf keinerley weyse hat, Unser keinem auch niemalß in Sin hertz noch gedanken gestiegen, wieder Ihr Kay. Mt. oder Unsere mehrenteilß eigene religion das geringste zugedenken, weniger eine machination anzustellen [...]; Undt thun zuforderst wier Albrecht Hertzog zue Mechelburg p. dißfalß in optima forma hier wieder bedingen, undt hiemit alle Ihr Kay. Mt. untenbeschriebene General Officir Obriste undt andere der regimenter Commandanten nochmalß versichern, daß Unß niemalß in sin komben das geringste Ihr Kay. Mt. Dero Hoheit weder der religion zu wieder zugestatten [...]“. Es folgen die Unterschriften von Wallenstein, Julius Heinrich von Sachsen-Lauenburg, Christian von Ilow, Adam Trčka, Ernst Georg Graf von Sparr, Rudolph von Morzin, Wilhelm von Lamboy, G. H. von Scherffenberg, Gonzaga, Hans Gottfried Breuner, Johann Wangler und anderen.
*Die vollständigen Transkriptionen sind auf Anfrage erhältlich.
Bei den Pilsener Schlüssen handelt es sich um ein nationales Kulturgut gem. § 8 ff. KGSG, das gem. § 23 KGSG nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden darf. Die Genehmigungsfähigkeit ist nicht garantiert.
3 bedeutende Manuskripte zum Dreißigjährigen Krieg in den Originalhandschriften aus der Reichsgräflich Schaffgotschen Majoratsbibliothek zu Warmbrunn.
1) Handschrift I. Der erste Pilsener Treueeid. Mit den eigenhändigen Unterschriften von 49 Offizieren Wallensteins. Pilsen, 12. Januar 1634. 3 Doppelblätter (5 beschriebene Seiten). Mit papiergedecktem Siegel des Feldmarschalls Christian von Ilow über Seidenschnur. Auf dem letzten beschriebenen Blatt verso die Stempel „Reichsgräfl. Schaffgotsch'sche Majoratsbibliothek zu Warmbrunn“ und „Standesherrl. Cameralamt zu Hermsdorf U. K.“ sowie Signaturvermerk („Urkunde Fach 45 No. 62“). 32 x 20,2 cm.
(Die rote Farbe der Seidenschnur verblasst bzw. berieben. Rostspuren in der Mitte des Schriftspiegels mit geringem Buchstaben- bzw. Wortverlust. Papierdurchbrüche in beiden horizontalen Falzen. Die Doppelblätter im Mittelfalz fragil und teils getrennt. Die Ränder mit kleinen Einrissen bzw. Fehlstellen. Papierbedingt gebräunt bzw. braunfleckig.)
Der berühmte erste „Pilsener Revers“ mit dem persönlichen Treuegelöbnis der in Pilsen anwesenden Offiziere Wallensteins: „Zuewießen, hiemiet undt inn Crafft dieses, Demnach wier hierunter beschriebene sametliche General Officirer, Obriste, undt andere der Regiemendter Commandanten, Gewieße nach richtung bekemben, Waß gestalt den durchlauchtiegen Hochgebornen Fürst undt Herr, Herr Albrecht Herzog zue Mechelburg Friedtland Saagan, undt Großglogau p. wegen vielfaltieg empfangenen Disgusti Ihro zuegezogenen hochschmertzlichen Injurien undt wieder sie angestellten gefehrlichen machinationen, sowohl verwegenten notwendigen unentpörlichen unterhaltung der Armada, die Waffen zue Quittieren, undt sich zue rettiriren, gentzlich entschloßen, Undt aber wier in erwegung daß durch solche Ihr Fürstl. Gn. vorhabende Resignation nicht allein Ihr Kay. Mat. dienst das Bonum Publicum, undt die Khay. Armaden, Leiden Ja gar unfeilbar zue grundt gehen, Besondern wier auch sembtlich, undt ein ieglicher innsonderheit, Alß die wier Unßer ainzige hoffnung, genedigen erkandtnüs unseren getreuen dienste, iederzeit zue Ihr Fürstl. Gn. gesetzet, auf deroselben Fürstl. Parola, inn Hoffnung kunftigeren Recompens undt ergötzligkeit, All unßer vermögen, zuesambt unserem leben treuherzig dargestrecket., Wan wier dergestalt Ihr Fürstl. Gn. Patrocinii, undt allzeit verspürter gnediger versorg, beraubet werden solten, in aüseriste Ruin undt verderben gerahten würden, Deßen Unß auch kein Anderer Hoffnung machen dörfften [...] Alß thuen wier auch hingegen unß sambtlich undt ein ieglicher innsonderheit Crefftigster bestendigster Form, Rechtens, undt an stadt eines Corperlichen Aydts hiemit verpflichten, bey hochgedachter Ihr Fürstl. Gn. diesfalß Erbar undt getreü zuehalten, auf kainerlei weiß, von deroselben Unß zue Separiren, zue trennen noch trennen zue Laßen, Besondern alles das selbe, so zue Ihrer undt der armada Conservation geraichet, nebenst Ihr Fürstl. Gn. Eüßersten mögligkeit zu befordern, Undt Bey, Nebenst, undt für Dieselbe, alles unßere Bies den Lezten blutstropffen ungesparten aufzuesezen, Wie wier dan auch, Imfahl einer oder ander unßers mittelß diesem zue wieder handeln, Unndt sich absondern wolte, sambtlich undt ein ieder inn sonderheit, den oder dieselbe, wie treuloße Aydts vergeßene Leütt zuverfolgen undt an deßen haab undt güettern, Leib undt Leben unß zu rechnen, schuldig undt verbunden sein sollen undt wollen, Solches alles Erbar undt ohn alle gefehrde aufrichtieg zue halten haben wie zue mehrer bestettigung dieses Eygenhandlich unterschrieben undt besiegelt [...]“. Es folgen die Unterschriften der 49 Offiziere und Vertrauten Wallensteins.
Diese wohl von Wallensteins Sekretär und Christian von Ilow niedergeschriebene Ergebenheitsbekundung der Offiziere wurde in Wien als letzter Beweis für Wallensteins Verrat am Kaiser angesehen. Nur 12 Tage später wurde der Generalissimus per Dekret abgesetzt. Zu den Unterzeichnern zählten auch Ottavio Piccolomini, der im Hintergrund bereits an Wallensteins Absetzung arbeitete, sowie mit Butler und Gordon zwei der späteren Mörder Wallensteins.
2) Handschrift II. Protokoll der „Vota“ von 32 bei Christian von Ilow zusammengekommenen Offizieren. Nicht identifzierte Schreiberhand. Ohne Unterschriften. Pilsen, 19. Februar 1634. 2 Doppelblätter (7 beschriebene Seiten). 32 x 20 cm.
(Am rechten Rand ein ca. 2 cm langer Einriss. Mittelfalz brüchig. Randläsuren. Papierbedingt gebräunt. Im Unterrand leicht fingerfleckig. Vereinzelt Rostspuren. Von alter Hand im Oberrand in Bleistift foliiert.)
Am 19. Februar 1634 erklärte Wallenstein seine Treue gegenüber dem Kaiser, um den Eindruck zu entkräften, der Revers vom 12. Januar sei gegen Kaiser Ferdinand II. gerichtet. Das Protokoll der bei Christian von Ilow zusammengekommenen Offiziere hält die Reaktionen auf Wallensteins Erklärung fest und drückt deren Unterstützung für Wallensteins Treueerklärung gegenüber Kaiser und Reich aus. So ließ der Obrist Walter Butler etwa folgendes Votum notieren: „Weihln er siehet, daß Ihre Fürstlichen Gnaden nichts suchen, alß zue dinst der Römischen Kayserlichen Mayestät die Conservirung der Armada undt Contentirung der Soldatesca, alß verobligiret er sich, nebst andern Cavagliern bey Ihren Fürstlichen Gnaden zu leben und zu sterben“. Auch Wallensteins enger Vertrauter, sein Schwager Adam Erdmann Graf von Trčka, „versprichtt vor sich undt vor alle die seinige, leib undt leben bey Ihren Fürstlichen Gnaden herrn Generalissimo aufzusezen“.
3) Handschrift III. Der zweite Pilsener Treueeid. Mit den eigenhändigen Unterschriften von Albrecht von Wallenstein und 32 seiner Offiziere. Pilsen, 20. Februar 1634. 3 lose Blatt (5 beschriebene Seiten) und 1 weißes Blatt (Umschlag). Auf dem letzten beschriebenen Blatt verso mit Stempel der Schaffgotschen Majoratsbibliothek und des standesherrlichen Kameralamtes zu Hermsdorf. 32 x 19,6 cm.
(Randläsuren. Gebräunt und etwas braunfleckig.)
Der zweite Pilsener Revers wurde am Tag nach Wallensteins Erklärung gegenüber dem Kaiser und den informellen Erklärungen, die in Handschrift II überliefert sind, aufgesetzt. In diesem offiziellen, für den Wiener Hof bestimmten Schreiben erklären Wallenstein und die an seiner Seite verbliebenen Offiziere ihre Treue zu Kaiser, Reich und zum Katholizismus: „[...] wie dan auch wier sambtlich undt ein yeder in sonderheit bey mehr hochgedachter Ihrer Fürstl. g. trew., Erbar undt Redlich biß auf den letzten blutstropfen zuhalten, undt von derselben auf keinerley weyse Unß zu separiren, noch separiren zulaßen Unß hingegen verbündtlich gemacht, gestalt solches offtbesagter schluß mit mehrem außwaiset. Ob nun zwar man keines weges vermeint, daß sothaner schluß weder von einem noch dem andern teil, weder in universali noch in particulari, ungleich solte aufgenomben, oder in andern verstandt alß Er gemeint, torquirt werden; So vernimbt man demnach daß etzliche hievon ubel reden, und so gar, ob solches wieder Ihr Kay. Mt. undt Dero Hoheit oder die religion angesehen, fälschlich außgeben, undt dardurch allerhandt diffidentzen anzustimmen ihnen unterstehen wollen; Man aber es mit sothanen schluß eine solche meinung auf keinerley weyse hat, Unser keinem auch niemalß in Sin hertz noch gedanken gestiegen, wieder Ihr Kay. Mt. oder Unsere mehrenteilß eigene religion das geringste zugedenken, weniger eine machination anzustellen [...]; Undt thun zuforderst wier Albrecht Hertzog zue Mechelburg p. dißfalß in optima forma hier wieder bedingen, undt hiemit alle Ihr Kay. Mt. untenbeschriebene General Officir Obriste undt andere der regimenter Commandanten nochmalß versichern, daß Unß niemalß in sin komben das geringste Ihr Kay. Mt. Dero Hoheit weder der religion zu wieder zugestatten [...]“. Es folgen die Unterschriften von Wallenstein, Julius Heinrich von Sachsen-Lauenburg, Christian von Ilow, Adam Trčka, Ernst Georg Graf von Sparr, Rudolph von Morzin, Wilhelm von Lamboy, G. H. von Scherffenberg, Gonzaga, Hans Gottfried Breuner, Johann Wangler und anderen.
*Die vollständigen Transkriptionen sind auf Anfrage erhältlich.
Bei den Pilsener Schlüssen handelt es sich um ein nationales Kulturgut gem. § 8 ff. KGSG, das gem. § 23 KGSG nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden darf. Die Genehmigungsfähigkeit ist nicht garantiert.