Los 229
M. T. Cicero / J. Schwarzenberg, Der Teütsch Cicero. Augsburg 1535.
Schätzpreis
€ 600
Ausrufpreis
€ 400
Los:
229
Kategorie:
Alte Drucke bis 1600
Der Teütsch Cicero. [Daran:] Johann Frhr. v. Schwarzenberg: Ain Büchle/ wider das zutrinken ... Ain Lied/ ...wider das mordlaster des raibens ... Das Büchle Memorial/ ... der Tugend ... Ain gereympter Spruch/ genannt der kummer trost. (Hrsg. von Johann v. Schwarzenberg). 28,9 x 19,1 cm. 4 Bll., CLIX Bll. (fehlen Bl.CXX-CXLVII im 'Memorial der Tugend'), 2 Bll. Mit 73 Holzschnitten sowie zahlr. Holzschnitt-Bordüren, -Zierstücken und -Initialen von Hans Schäufelein, dem Petrarcameister u.a. HPgt. des 19. Jh. mit hs. Rt.
((Einige der Holzschnitte meist in Rot u. Gelb ankoloriert Im Buch 'Memorial der Tugend' fehlen 28 Bll. Im Ganzen mäßige Fingerspuren, einige leichte Gebrauchsflecken. Wenige Bll. wegen kl. Einrisse im Rand ganz oder teilw. unterlegt.))
Cicero, M. Tullius (u. Johann v. Schwarzenberg): Der Teütsch Cicero. [Daran:] Johann von Schwarzenberg: Ain Büchle/ wider das zutrinken ... Ain Lied/ ...wider das mordlaster des raibens ... Das Büchle Memorial/ ... der Tugend ... Ain gereympter Spruch/ genannt der kummer trost. (Hrsg. von Johann v. Schwarzenberg). Augsburg: Heinrich Steiner 1535. 28,9 x 19,1 cm. 4 Bll., CLIX Bll. (fehlen Bl. CXX-CXLVII im 'Memorial der Tugend'), 2 Bll. Mit noch 73 Holzschnitten, darunter ein Porträt Schwarzenbergs nach Dürer, sowie zahlr. Holzschnitt-Bordüren, -Zierstücken und -Initialen von Hans Schäufelein, dem Petrarcameister u.a. HPgt. des 19. Jh. mit hs. Rt.
(Einige der Holzschnitte meist in Rot u. Gelb ankoloriert Im Buch 'Memorial der Tugend' fehlen 28 Bll. Im Ganzen mäßige Fingerspuren, einige leichte Gebrauchsflecken. Wenige Bll. wegen kl. Einrisse im Rand ganz oder teilw. unterlegt.)
VD16 C 3775. Adams C1786. Dodgson II, 13, 18. Goed. II, 235, 6. Vgl. Oldenbourg L 180 (Ausgabe 1534). - Zweite Ausgabe des 'Teütsch Cicero' in der Übersetzung von Schwarzenberg sowie der von Schwarzenberg selbst verfassten moralischen Schriften und Gedichte. Ein Großteil der schönen, teils meisterhaften Holzschnitte erschien bereits in Steiners Ausgabe der Offizien im Jahr 1531.
Unter den Schriften von Schwarzenbergs findet sich ein merkwürdiges "Büchel wider das Zutrinken" worüber Wurzbach über Schwarzenberg im Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, Bd. 33, S. 24 ausführlich schreibt: "Die Vorrede handelt zunächst von dem Unterschiede der alten und der neuen Trinkländer. Als neue Trinkländer werden angegeben: Schwaben, Franken, Bayern und die oberen Rheinlande, wo das Zutrinken förmlich bestraft werden soll, während das übrige Deutschland, die alten Trinkländer, durch die Verjährung gleichsam das Recht des Vollsaufens sich erworben haben. „Sie sollen jedoch“, ruft Schwarzenberg, den neuen Trinkländern zu, „wegen dieses Unterschiedes sich nicht grämen, es werde nicht lange dauern, daß die Jungen in dem angefangenen Zutrinken erwachsen, dann werden alle Menschen gemeldeter vier Lande, Edel und Unedel, das Zutrinken mit nicht weniger Gewalt und Ernst handhaben, als in den alten Trinkländern geschehen, wo sich Niemand mehr unterstehen dürfe, dem Zutrinken zu widerfechten. Schwarzenberg’s Teufel geben auch die Gründe an, womit die Zutrinker ihre Sitte rechtfertigen. Nämlich in Betreff des kaiserlichen Verbots vom Jahre 1495 sei es der Majestät nicht Ernst gewesen, das Zutrinken abzustellen, wie sich daraus ergebe, daß seine Gewaltigsten am Hof ebenfalls zutrinken. Höchstens wenn alle Andere seine Gebott und Ordnung vollstrecken werden, alsdann sey Zeit genug, dieß auch zu halten. Der Adel müsse es auch nicht soweit kommen lassen, daß ihm der Kaiser und die Fürsten das Zutrinken wehren, indem sie sich sonst andere Dinge gegen denselben anmaßen möchten, die ihm noch beschwerlicher fallen könnten, als das Zutrinken aufzugeben. In den Trinkländern findet man gewöhnlich „freie, wahrhafte, kühne, getreue, beständig, hart, männlich streitbare Leut, als aller offenbar, hingegen in den Landen, wo die Inwohner alle ihre Sachen auf Mäßigkeit, subtile Weisheit und großen überflüssigen Reichthum setzen, finde man die größten schändlichsten Laster, als: Unkeuschheit wider die Natur, Meuterey, Vergeben, Verrätherey, Zagheit, leichtlich Abfallen von ihren natürlichen und verpflichteten Herrschaften und Obrigkeiten“.
((Einige der Holzschnitte meist in Rot u. Gelb ankoloriert Im Buch 'Memorial der Tugend' fehlen 28 Bll. Im Ganzen mäßige Fingerspuren, einige leichte Gebrauchsflecken. Wenige Bll. wegen kl. Einrisse im Rand ganz oder teilw. unterlegt.))
Cicero, M. Tullius (u. Johann v. Schwarzenberg): Der Teütsch Cicero. [Daran:] Johann von Schwarzenberg: Ain Büchle/ wider das zutrinken ... Ain Lied/ ...wider das mordlaster des raibens ... Das Büchle Memorial/ ... der Tugend ... Ain gereympter Spruch/ genannt der kummer trost. (Hrsg. von Johann v. Schwarzenberg). Augsburg: Heinrich Steiner 1535. 28,9 x 19,1 cm. 4 Bll., CLIX Bll. (fehlen Bl. CXX-CXLVII im 'Memorial der Tugend'), 2 Bll. Mit noch 73 Holzschnitten, darunter ein Porträt Schwarzenbergs nach Dürer, sowie zahlr. Holzschnitt-Bordüren, -Zierstücken und -Initialen von Hans Schäufelein, dem Petrarcameister u.a. HPgt. des 19. Jh. mit hs. Rt.
(Einige der Holzschnitte meist in Rot u. Gelb ankoloriert Im Buch 'Memorial der Tugend' fehlen 28 Bll. Im Ganzen mäßige Fingerspuren, einige leichte Gebrauchsflecken. Wenige Bll. wegen kl. Einrisse im Rand ganz oder teilw. unterlegt.)
VD16 C 3775. Adams C1786. Dodgson II, 13, 18. Goed. II, 235, 6. Vgl. Oldenbourg L 180 (Ausgabe 1534). - Zweite Ausgabe des 'Teütsch Cicero' in der Übersetzung von Schwarzenberg sowie der von Schwarzenberg selbst verfassten moralischen Schriften und Gedichte. Ein Großteil der schönen, teils meisterhaften Holzschnitte erschien bereits in Steiners Ausgabe der Offizien im Jahr 1531.
Unter den Schriften von Schwarzenbergs findet sich ein merkwürdiges "Büchel wider das Zutrinken" worüber Wurzbach über Schwarzenberg im Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, Bd. 33, S. 24 ausführlich schreibt: "Die Vorrede handelt zunächst von dem Unterschiede der alten und der neuen Trinkländer. Als neue Trinkländer werden angegeben: Schwaben, Franken, Bayern und die oberen Rheinlande, wo das Zutrinken förmlich bestraft werden soll, während das übrige Deutschland, die alten Trinkländer, durch die Verjährung gleichsam das Recht des Vollsaufens sich erworben haben. „Sie sollen jedoch“, ruft Schwarzenberg, den neuen Trinkländern zu, „wegen dieses Unterschiedes sich nicht grämen, es werde nicht lange dauern, daß die Jungen in dem angefangenen Zutrinken erwachsen, dann werden alle Menschen gemeldeter vier Lande, Edel und Unedel, das Zutrinken mit nicht weniger Gewalt und Ernst handhaben, als in den alten Trinkländern geschehen, wo sich Niemand mehr unterstehen dürfe, dem Zutrinken zu widerfechten. Schwarzenberg’s Teufel geben auch die Gründe an, womit die Zutrinker ihre Sitte rechtfertigen. Nämlich in Betreff des kaiserlichen Verbots vom Jahre 1495 sei es der Majestät nicht Ernst gewesen, das Zutrinken abzustellen, wie sich daraus ergebe, daß seine Gewaltigsten am Hof ebenfalls zutrinken. Höchstens wenn alle Andere seine Gebott und Ordnung vollstrecken werden, alsdann sey Zeit genug, dieß auch zu halten. Der Adel müsse es auch nicht soweit kommen lassen, daß ihm der Kaiser und die Fürsten das Zutrinken wehren, indem sie sich sonst andere Dinge gegen denselben anmaßen möchten, die ihm noch beschwerlicher fallen könnten, als das Zutrinken aufzugeben. In den Trinkländern findet man gewöhnlich „freie, wahrhafte, kühne, getreue, beständig, hart, männlich streitbare Leut, als aller offenbar, hingegen in den Landen, wo die Inwohner alle ihre Sachen auf Mäßigkeit, subtile Weisheit und großen überflüssigen Reichthum setzen, finde man die größten schändlichsten Laster, als: Unkeuschheit wider die Natur, Meuterey, Vergeben, Verrätherey, Zagheit, leichtlich Abfallen von ihren natürlichen und verpflichteten Herrschaften und Obrigkeiten“.