Los 219

J. J. Moser, Compendium juris publici regni moderni Germanici. Tübingen 1731.

Schätzpreis
€ 500
Ausrufpreis
€ 360
Zuschlag
€ 360
Los: 219
Kategorie: Geschichte, Kulturgeschichte und Varia
Künstler*in: Johann Jacob Moser
Moser, Johann Jacob: Compendium juris publici regni moderni Germanici. Oder Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs. Tübingen: Cotta 1731. 16,2 x 9,6 cm. Titel in Schwarz und Rot. 8 Bll., 698, 71 SS., 1 nn. S. (Emendanda). Späteres Ldr.

(Berieben, gering bestoßen und etwas beschabt. Titel wasserfleckig. Das vorletzte Blatt der Vorrede mit repariertem Einriss. Das letzte Blatt der Vorrede mit Buchstabenverlust angerändert und rissig. Die ersten zwei Lagen feuchtfleckig. Im unteren Bundsteg durchgehend minimal und im oberen Bundsteg stellenweise leicht feuchtfleckig. Die letzten Blätter des zweiten Anhangs stärker gebräunt, das letzte Blatt zudem im Rand feuchtfleckig. Mit Exlibris Dr. Ernst Ludwig Wagners auf dem vorderen Spiegel und hs. Besitzvermerk „Burgk 1731“ auf einem der weißen Vorblätter.)

VD18 90711467. - Erste Ausgabe der seltenen Schrift. - Johann Jacob Moser (1701-1785) zählt zu den produktivsten Autoren der Weltgeschichte, sein Werk umfasst mehr als 100.000 Seiten in 331 gedruckten, selbständigen Titeln. - „Mit seinem monumentalen Werk begann eine neue Phase der Reichspublizistik. Was Leibniz mit seinem ‚Fürstenerius‘ begonnen und Johann Jakob Mascov fortgesetzt hatte, vollendete M. mit seinem ‚Teutschen Staatsrecht‘ und seinem ‚Neuen Teutschen Staatsrecht‘: ein von allen konfessionellen Vorurteilen und historischen Schuldzuweisungen freies Staatsrecht. In diesem Sinne unterschieden schon Zeitgenossen eine Epoche vor und nach M.“ (NDB XVIII, S. 177). - Mosers Werk wurde von der württembergischen Zensur zwei Jahre lang herausgezögert, da er von akademischen Kollegen, die seiner steigenden wissenschaftlichen Reputation mit Neid begegneten, denunziert worden war: „Als mein Buch bis auf wenige Bogen im Drucke fertig war, wurde es vom Hofe aus mit Arrest belegt, und ich mußte Gedrucktes und Geschriebenes einschicken. Es mußte in der Regierung eine scharfe Censur passiren, kam dann in den Geheimen Rath und darauf ins herzogliche Cabinet. Nach anderthalb Jahren bekam ich es wieder und mußte vier Stellen umdrucken, deren eine nichts als einen Paragraphen des Reichsabschiedes von 1654 enthielt“ (ADB XXII, S. 374 f.).

Enthält folgende, mit eigenem Titelblatt ausgestattete und auf das Jahr 1729 datierte Anhänge:
1) II. Compendium juris publici moderni imperii Romani, oder Grundriß der heutigen Staats-Verfassung des Römischen Kayserthums.
2) III. Compendium juris publici moderni regni Italici sive Longobardici, oder Grundriß der heutigen Staats-Verfassung des Italiänischen oder Longobardischen Königreichs.