Lot 309
Th. Paine, An die Gesetzgeber und an die Direktoren der Republik Frankreich. Neustrelitz 1798.
Estimate
€ 800
Starting Price
€ 600
Lot:
309
Category:
An die Gesetzgeber und an die Direktoren der Republik Frankreich. Ein Plan zur Verbesserung der Lage der gesammten Menschheit. 16,5 x 9,5 cm. 68 SS. HLdr. mit Rs.und Rv.
((Wurmgang am Schluss).)
Paine, Thomas: An die Gesetzgeber und an die Direktoren der Republik Frankreich. Ein Plan zur Verbesserung der Lage der gesammten Menschheit. Neustrelitz: Michaelis 1798. 16,5 x 9,5 cm. 68 SS. HLdr. mit Rs.und Rv.
(Wurmgang am Schluss).
Dippel 778. - Äußerst seltene erste deutsche Ausgabe von Paines ‚Agrarian Justice', seiner letzten bedeutenden Schrift, in der er sein in ‚Rechte des Menschen' enthaltenes sozialpolitisches Programm fortführt. „Es ist unleugbar, daß die Erde in ihrem ursprünglichen und unangebauten Zustande das gemeinschaftliche Eigenthum der ganzen Menschengattung, ohne Ausnahme, war." (S. 16). Im Zuge der Landkultivierung eignete sich der Bebauer das von ihm bestellte Land als Privatbesitz an, obwohl ihm nur der Gegenwert für die Verbesserung des Landes zustand. Daher schuldete jeder Landbesitzer denen, die leer ausgingen, eine Grundrente. Das Aufkommen aus dieser Grundsteuer sollte für Altersrenten und sozialpolitische Verbesserungen verwendet werden.
((Wurmgang am Schluss).)
Paine, Thomas: An die Gesetzgeber und an die Direktoren der Republik Frankreich. Ein Plan zur Verbesserung der Lage der gesammten Menschheit. Neustrelitz: Michaelis 1798. 16,5 x 9,5 cm. 68 SS. HLdr. mit Rs.und Rv.
(Wurmgang am Schluss).
Dippel 778. - Äußerst seltene erste deutsche Ausgabe von Paines ‚Agrarian Justice', seiner letzten bedeutenden Schrift, in der er sein in ‚Rechte des Menschen' enthaltenes sozialpolitisches Programm fortführt. „Es ist unleugbar, daß die Erde in ihrem ursprünglichen und unangebauten Zustande das gemeinschaftliche Eigenthum der ganzen Menschengattung, ohne Ausnahme, war." (S. 16). Im Zuge der Landkultivierung eignete sich der Bebauer das von ihm bestellte Land als Privatbesitz an, obwohl ihm nur der Gegenwert für die Verbesserung des Landes zustand. Daher schuldete jeder Landbesitzer denen, die leer ausgingen, eine Grundrente. Das Aufkommen aus dieser Grundsteuer sollte für Altersrenten und sozialpolitische Verbesserungen verwendet werden.