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S. Jordan, Selbstvertheidigung in der wider ihn geführten Criminaluntersuchung. Mannheim 1844 + Ders., Wanderungen aus meinem Gefängnisse. Frankfurt 1847.
Los 478
Kategorie Geschichte, Kulturgeschichte, Varia
Autor Jordan, Sylvester
Jordan, Sylvester: Selbstvertheidigung in der wider ihn geführten Criminaluntersuchung, Theilnahme am Hochverrath betreffend. Nebst der Appellationsschrift seines Vertheidigers C. F. Schantz zu Marburg ... und einer Denkschrift ... von dem Angeschuldigten selbst. Mannheim: Bassermann 1844. 21,8 x 14 cm. 56, 373 SS., 1 Bll. OrBroschur, unbeschnitten.
Dazu ders.: Wanderungen aus meinem Gefängnisse am Ende des Sommers und im Herbst 1839. Frankfurt/M.: Meidinger 1847. 22,2 x 13,5 cm. VI, 330 SS. HLdr. m. Rs.

(Im 1. Band Umschlag etwas fleckig und mit Fehlstellen; innen gebräunt und altersfleckig. Zweiter Band berieben und mit Bezugsdefekten und Ergänzungen; innen meist wenig Altersspuren. Druckfehlerverzeichnis fehlt).

(1) Stammhammer I 115. Vgl. Friedlaender 230 (2. Auflage von 1845). - Erste Ausgabe. - Jordan (1792-1861), Professor für Staatsrecht in Marburg, war wesentlich dafür verantwortlich, dass die kurhessische Verfassung von 1831 eine eindeutig konstitutionelle Ausformung erhielt. Dadurch und durch sein Wirken als Abgeordneter des ersten und zweiten Landtags der Regierung suspekt geworden, ließ diese ihn in einem manipulierten Indizienprozeß wegen angeblichen Hochverrats durch Nicht-Verhinderung des Frankfurter Wachensturms von 1833 zu fünf Jahren Haft verurteilen, trotz seiner brillanten Verteidigungsschrift und trotz breitester öffentlicher Unterstützung, u. a. auch durch Wigand und Welcker. Erst 1845, nach insgesamt sechsjähriger Haft in einem Turm des Marburger Schlosses wurde Jordan freigelassen, das Urteil wurde vom Oberappellationsgericht aufgehoben und in eine Geldstrafe von 5 Talern wegen „unpassender Schreibart“ verwandelt. „Sein Inquisitionsprozeß, der viel dazu beitrug, Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens durchzusetzen, erregte ungeheures Aufsehen und schürte die öffentliche Meinung lange vor der Märzrevolution“ (NDB X 603 f).
(2) „Das Manuscript der vorliegenden Schrift war bereits im Juni 1840 beendigt. Es durfte jedoch das Gefängniß nicht verlassen“ (S.V), sondern wurde beschlagnahmt und erlangte erst Anfang 1846 „seine völlige Freiheit“. - "Exlibris Robert Saitschick".
Schätzpreis € 300